2× in Hamburg — Innenstadt & OttensenDeutschlandweit einschickenKostenloser RückversandFestpreis vorab — keine ÜberraschungenExpress in 30 Min5,0 ★ · 1.500+ BewertungenWir reparieren, was andere austauschen

Batterie- und Elektroaltgeräte-Hinweise

1. Rücknahme von Altbatterien und Akkus

Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer getrennten Erfassung zuzuführen.

Sie können Gerätealtbatterien und Akkus in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich in unseren Filialen zurückgeben — unabhängig von Marke, Hersteller und chemischer Zusammensetzung, ohne Kaufnachweis und ohne Neukauf. Ebenso möglich ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen.

2. Bedeutung der Symbole

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gehört. Enthält eine Batterie Schadstoffe über den gesetzlichen Grenzwerten, steht darunter zusätzlich das chemische Zeichen:

3. Sicherheitshinweise zum Umgang mit Lithium-Batterien

4. Ihre Rolle bei der Abfallvermeidung

Durch die getrennte Sammlung von Altbatterien werden Schadstoffe von der Umwelt ferngehalten und wertvolle Rohstoffe wie Lithium, Kobalt, Nickel und Kupfer zurückgewonnen. Eine Reparatur — etwa der Austausch eines einzelnen Akkus statt des ganzen Geräts — verlängert die Nutzungsdauer und ist die wirksamste Form der Abfallvermeidung. Enthalten Batterien gefährliche Stoffe, können diese bei unsachgemäßer Entsorgung Boden und Gewässer belasten und die Gesundheit gefährden.

5. Rücknahme von Elektroaltgeräten

Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören ebenfalls nicht in den Hausmüll, sondern in die getrennte Erfassung. Auch hier weist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne darauf hin.

Bevor Sie ein Altgerät abgeben:

Die nächstgelegenen Sammelstellen finden Sie bei der Stadtreinigung Hamburg. Bringen Sie Ihr Altgerät gern zu uns — wir sagen Ihnen, welche Rückgabemöglichkeit für Ihr Gerät die passende ist.

6. Rückgabestelle und Kontakt

Hinweise nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2023/1542 sowie nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).